Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – EinzigARTig Mediendesign Essen

Vertragspartner
Daniel Mitzka · freiberuflicher Grafiker und Webdesigner
EinzigARTig Mediendesign
Gockelweg 29, 45149 Essen, Deutschland
Mobil: +49 (0)172 2001118
Telefon: +49 (0)201 330 8303
E-Mail: info@einzigartig-design.de
Web: www.einzigartig-design.de

Einleitung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EinzigARTig Mediendesign Essen (Inhaber: Daniel Mitzka) regeln die Zusammenarbeit mit Auftraggebern in den Bereichen Webdesign, Grafik, Print und Buchgestaltung – einschließlich technischer Umsetzung, Aufbereitung vorhandener Dateien und projektbezogener Betreuung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich und Begriffe
  2. § 2 Freelance-Status und Vertragsbeziehung
  3. § 3 Vertragsgegenstand und Leistungsarten
  4. § 4 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsschluss
  5. § 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. § 6 Leistungsänderungen und Change Requests
  7. § 7 Termine, Fristen, höhere Gewalt
  8. § 8 Abnahme und Freigaben bei Werkleistungen
  9. § 9 Korrekturen, Entwürfe und Tests
  10. § 10 Nutzungsrechte und Urheberrechte
  11. § 11 Referenzen, Urheberhinweis und Eigenwerbung
  12. § 12 Drittmaterial, Schriften, Open Source und Plugins
  13. § 13 Generative KI und automatisierte Werkzeuge
  14. § 14 Fotografie, Film und Persönlichkeitsrechte
  15. § 15 Digitale Inhalte und Online-Shops
  16. § 16 Widerrufsrecht für Verbraucher bei digitalen Inhalten
  17. § 17 Online-Recherchen, Beratung, Schulung und Workshops
  18. § 18 Social Media, Video, Audio, Animation und Sichtbarkeit
  19. § 19 Buchprojekte, Illustration, Fotografie und Druckabwicklung
  20. § 20 Vergütung, Fremdkosten und Abschläge
  21. § 20a Künstlersozialkasse (KSK)
  22. § 21 Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung
  23. § 22 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
  24. § 23 Livegang von Websites und Shops
  25. § 24 Gewährleistung und Mängelhaftung
  26. § 25 Haftung
  27. § 26 Pflege, Wartung, Support, Reaktionszeiten und Lizenzen
  28. § 27 Datensicherheit, Backups und Archivierung
  29. § 28 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  30. § 29 Geheimhaltung
  31. § 30 Kommunikation und Freigaben
  32. § 31 Einsatz von Subunternehmern
  33. § 32 Kündigung und Vergütung bei Abbruch
  34. § 33 Herausgabe und Dokumentation offener Daten
  35. § 34 Verbraucherinformation und Online-Streitbeilegung
  36. § 35 Rechtstexte, Compliance und keine Rechtsberatung
  37. § 36 Reisekosten und Spesen
  38. § 37 Sprache, Auslegung und salvatorische Klausel
  39. § 38 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Daniel Mitzka (EinzigARTig Mediendesign). Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen in Anspruch nimmt. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Vorrang haben individuelle Regelungen im Angebot/Vertrag.

§ 2 Freelance-Status und Vertragsbeziehung

Die Leistungen werden als freiberufliche Dienste erbracht; ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht. Gesetzliche Pflichten als Selbständiger bleiben unberührt. Daniel Mitzka darf geeignete freie Mitarbeitende/Subunternehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

Leistungen umfassen Konzeption, Beratung, Projektmanagement, Grafikdesign, Corporate Design, Printproduktion, Webdesign und Entwicklung (z. B. WordPress/WooCommerce, Shopify, TYPO3, Joomla oder vergleichbare Systeme), Erstellung und Bearbeitung von Bildern, Fotografie, Bewegtbild/Animation, Social-Media-Inhalte, Text und redaktionelle Unterstützung, Einsatz generativer Werkzeuge, Workshops/Schulungen, Support und Wartung.

Buchprojekte: Satz, Illustration, Covergestaltung, Fotografie, Bildbearbeitung sowie drucktechnische Aufbereitung vorhandener Materialien/Dateien des Auftraggebers. Auf Wunsch werden zusätzliche Inhalte/Dateien erstellt; Umfang und Vergütung werden vereinbart.

Kein Lektorat/Korrektorat: Diese Leistungen sind nicht Bestandteil; auf Wunsch kann die Vermittlung zu externen Dienstleistern erfolgen. Verträge dazu schließt der Auftraggeber direkt mit Dritten.

§ 4 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsschluss

Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme in Textform oder durch Beginn der Leistung zustande. Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht als Brutto ausgewiesen. Kalkulationen beruhen auf bekannten Annahmen; Änderungen können Aufwand/Termine/Vergütung beeinflussen. Nebenabreden bedürfen der Textform.

Lizenzierte Themes und Plug-ins (Envato & Co.)

Bei der Verwendung von Premium-Themes und Plug-ins gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter (z. B. Envato Market). Für jedes lizenzpflichtige Produkt und jede eigenständige Website/Domain ist eine separate Lizenz erforderlich. Eine Mehrfachnutzung einer einzelnen Lizenz für mehrere Projekte, Installationen oder Domains ist ausgeschlossen. Erforderliche Lizenzen können vom Auftraggeber direkt erworben oder – nach vorheriger Absprache – vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers beschafft werden. Die Lizenzkosten werden transparent im Angebot/Projekt ausgewiesen; mit der Nutzung erkennt der Auftraggeber die jeweiligen Lizenzbedingungen an.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten bereit und gewährleistet die Rechtmäßigkeit (u. a. Urheber-/Persönlichkeitsrechte, Kennzeichnungspflichten). Inhaltsverantwortung: Für alle gelieferten Inhalte (auch nach Bearbeitung/Aufbereitung/druckfertiger Umsetzung) trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung; eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson; deren Freigaben sind verbindlich. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen; Mehraufwand wird vergütet.

§ 6 Leistungsänderungen und Change Requests

Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden als Change Request behandelt. Auswirkungen auf Umfang, Termine und Vergütung werden mitgeteilt. Umsetzung erfolgt erst nach Bestätigung in Textform. Bis zur Einigung wird – soweit zumutbar – auf Basis des bisherigen Umfangs weitergearbeitet.

§ 7 Termine, Fristen, höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit (u. a. Netzausfälle, Streik, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, längere Erkrankung) gelten als höhere Gewalt; Fristen verlängern sich angemessen, Mehraufwände werden vereinbart. Verzögerungen werden unverzüglich angezeigt.

§ 8 Abnahme und Freigaben bei Werkleistungen

Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt nach Fertigstellung die Abnahme; Teilabnahmen sind zulässig. Abnahmen erfolgen grundsätzlich in Textform (regelmäßig per E-Mail). Messenger: Freigaben über WhatsApp oder vergleichbare Dienste sind nur zulässig, wenn vorher vereinbart und die Nachricht projektbezogene Angaben enthält (mindestens Projektname, Bezeichnung des Liefergegenstands inkl. Dateiname/Modul/Version/Datum) sowie eine ausdrückliche Freigabeformel. Erfolgt binnen drei Werktagen nach Übergabe keine Abnahme oder Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

§ 9 Korrekturen, Entwürfe und Tests

Soweit nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden je Leistungsbaustein enthalten; weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet. Entwürfe/Mockups/Prototypen dienen der Abstimmung; Abweichungen zum Endergebnis sind möglich. Tests in Liveumgebungen erst nach Freigabe. Usability-Tests/Nutzerbefragungen/A-B-Tests nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrechte

Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Zahlung im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über (sofern nicht exklusiv vereinbart: einfaches Nutzungsrecht; Umfang/Gebiet/Dauer/Medien gemäß Vertrag/Abnahmeprotokoll). Urheber bleibt Daniel Mitzka. Bearbeitung/Weitergabe/Unterlizenzierung erfordert gesonderte Vereinbarung. Offene Dateien/Rohdaten/editierbare Layouts/Quellformate/Quellcodes werden nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart; Herausgabe kann gegen Vergütung für Aufbereitung/Dokumentation erfolgen.

§ 11 Referenzen, Urheberhinweis und Eigenwerbung

Der Auftragnehmer darf Werke als Referenz nutzen (Portfolio, Präsentationen, Social Media), sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Bei Websites ist ein dezenter Urheberhinweis im Footer zulässig, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht. Berichterstattung erfolgt sachlich und ohne vertrauliche Informationen.

§ 12 Drittmaterial, Schriften, Open Source und Plugins

Bei Einsatz von Stockmaterial/Schriftlizenzen/Bildern/Audios/Videos/Icons/Drittinhalten gelten deren Lizenzbedingungen zusätzlich; der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung. Open-Source-Komponenten/Plugins unterliegen ihren Lizenzen; Funktionsänderungen durch Updates/Lizenzbedingungen Dritter liegen ohne Pflegevertrag außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers. Lizenzkosten/Abos/Gebühren (Inhalte, Tools, Hosting, Server, Zertifikate, Domains) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart. Bezieht der Auftraggeber Lizenzen über den Auftragnehmer, erfolgt Weiterberechnung nach vereinbarter Abrechnungsgebühr/Laufzeit; keine Gewähr für Verfügbarkeit/Funktionsumfang/Fortbestand von Lizenzbedingungen Dritter. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Schriften/Drittmaterial für die beabsichtigte Nutzung lizenziert sind.

§ 13 Generative KI und automatisierte Werkzeuge

Es können generative Werkzeuge (Text/Bild/Audio/Video/Animation/Code) eingesetzt werden. Eine Zusicherung vollständiger Freiheit von Rechten Dritter ist bei generierten Inhalten nicht möglich. Beabsichtigt der Auftraggeber ausschließliche Nutzung/Schutzrechtsanmeldung, veranlasst er eine rechtliche Prüfung. Soweit möglich, werden Herkunft/Prompt-Einsatz/Nutzungsvorgaben dokumentiert.

§ 14 Fotografie, Film und Persönlichkeitsrechte

Bei Aufnahmen mit erkennbaren Personen sind Einwilligungen erforderlich. Bei internen/kundenseitigen Shootings sorgt der Auftraggeber für Einwilligungen und stellt den Auftragnehmer insoweit frei. Nicht-personenbezogene Motive (Objekte/Atmosphäre) dürfen – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart – auch in anderen Projekten verwendet werden. Urheberrechte an Fotografien verbleiben beim Auftragnehmer; Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung gemäß Vereinbarung.

§ 15 Digitale Inhalte und Online-Shops

Bei digitalen Inhalten (Vorlagen, Plotterdateien, Downloads) erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung. Weitergabe/Verkauf/Upload in Tauschbörsen ist untersagt. Kostenlose Downloads ohne Anspruch auf Verfügbarkeit/Updates/Support. Private/geschäftliche Nutzung kann unterschiedlichen Lizenzen unterliegen; Abweichungen werden ausgewiesen. Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Downloadlimits) dürfen nicht umgangen werden.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher bei digitalen Inhalten

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten erlischt es, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er mit Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht verliert. Diese Zustimmung wird dokumentiert.

§ 17 Online-Recherchen, Beratung, Schulung und Workshops

Recherche, Beratung, Schulungen und Workshops werden nach bestem Wissen erbracht; ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Inhalte/Unterlagen dürfen nur intern genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart. Vor-Ort-Termine sowie Reisezeiten/Spesen werden gesondert vergütet.

§ 18 Social Media, Video, Audio, Animation und Sichtbarkeit

Lieferungen erfolgen nach vereinbarter Spezifikation; plattformbedingte Änderungen können die Darstellung beeinflussen. Der Auftraggeber ist für plattformspezifische Regeln/Altersfreigaben/Pflichtinformationen verantwortlich, sofern nicht abweichend vereinbart. Aussagen zur Sichtbarkeit/SEO beziehen sich auf fachgerechte Umsetzung; bestimmte Rankings/Reichweiten/Auffindbarkeit können nicht zugesichert werden. Änderungen von Algorithmen/Richtlinien Dritter liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers.

§ 19 Buchprojekte, Illustration, Fotografie und Druckabwicklung

Leistungen: Satz, Illustration, Covergestaltung, Fotografie, Bildbearbeitung sowie drucktechnische Aufbereitung vorhandener Materialien; inkl. Aufarbeitung vorhandener Fotografien/Illustrationen/Dateien für den Druck. Auf Wunsch Erstellung zusätzlicher Inhalte/Dateien (Umfang/Vergütung nach Vereinbarung). Erfolgt kein externes Lektorat/Korrektorat über Dritte, gilt die finale Freigabe des Auftraggebers als maßgeblich; er trägt die vollständige Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit/Orthografie/Rechtschreibung. Druckabwicklung erfolgt über Drittanbieter im Auftrag des Auftraggebers; Produktionszeiten/Farbabweichungen/Toleranzen richten sich nach deren Bedingungen. ISBN, VLB-Eintrag, Pflichtexemplare und rechtliche Formalitäten obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

§ 20 Vergütung, Fremdkosten und Abschläge

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Fremdkosten (Lizenzen, Druck, Übersetzungen, Hosting, Domains, Zertifikate, Versand, Reisekosten, Spesen) werden nach Nachweis berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Abschlagszahlungen können vereinbart werden (z. B. Projektstart, Meilensteine). Zusatzaufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Stundensatz/Zusatzpauschale berechnet. Eil-/Wochenend-/Feiertagsarbeit kann – nach vorheriger Abstimmung – gesondert berechnet werden.

§ 20a Künstlersozialkasse (KSK)

Der Auftragnehmer ist Mitglied der Künstlersozialkasse. Auftraggeber, die keine Privatpersonen sind, können nach dem KSVG verpflichtet sein, für gezahlte Honorare eine Künstlersozialabgabe abzuführen. Die ordnungsgemäße Abführung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber; eine Haftung/Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht.

§ 21 Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten an. Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Bei Verzug kann der Auftragnehmer Leistungen zurückhalten und Termine neu festsetzen.

§ 22 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug kann die Nutzung vorläufig untersagt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht an Materialien besteht bis zur Zahlung offener Forderungen.

§ 23 Livegang von Websites und Shops

Vor Livegang wird eine Testumgebung bereitgestellt; der Auftraggeber prüft Inhalte und erteilt Freigabe. Mit Freigabe oder Inbetriebnahme gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel mitgeteilt wurden. Pflichttexte (Impressum, Datenschutz) und gesetzliche Informationspflichten im Handel sind Sache des Auftraggebers, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 24 Gewährleistung und Mängelhaftung

Bei Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Offensichtliche Mängel sind binnen zehn Kalendertagen nach Abnahme in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt; schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Dienstleistungsaufträgen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet. Gewährleistung entfällt bei Änderungen durch den Auftraggeber/Dritte, wenn dadurch der Mangel verursacht wurde.

§ 25 Haftung

Haftung unbegrenzt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Keine Haftung für entgangenen Gewinn/ausgebliebene Einsparungen/mittelbare Schäden/Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Keine Haftung für Inhalte/Daten/Rechtstexte/Systeme/Zugänge/Software des Auftraggebers. Keine Haftung für Leistungen/Verfügbarkeiten Dritter, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 26 Pflege, Wartung, Support, Reaktionszeiten und Lizenzen

Pflege/Wartung (Updates, Monitoring, Backups, Sicherheitsprüfungen) nur auf Basis gesonderter Vereinbarung; regelmäßig in Intervallen (z. B. monatlich/quartalsweise). Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen; Angriffe, Datenverluste, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle können nicht ausgeschlossen werden – Haftung hierfür, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ohne Pflegevertrag keine Haftung für Funktionsänderungen/Ausfälle durch Updates von Systemen/Plugins/Themes/Serverumgebungen/Dritten.

Der Auftragnehmer kann Lizenzen von Drittanbietern erwerben und weiterberechnen; Laufzeit/Abrechnungsperiode gemäß Vereinbarung. Keine Haftung für Verfügbarkeit/Funktionsumfang/Preisänderungen/Lizenzbedingungen Dritter; bei Lizenzende/-ruhe kann es zu Funktionsverlusten kommen. Reaktionszeiten/Erreichbarkeit nach individueller Vereinbarung; andernfalls Unterstützung nach Verfügbarkeit ohne bestimmte Reaktionszeit. Intervall-Pflege bedeutet Prüfungen/Maßnahmen grundsätzlich zu vereinbarten Zeitpunkten; Ereignisse dazwischen können unentdeckt bleiben. Der Auftraggeber bleibt – sofern nicht abweichend vereinbart – für angemessene IT-Sicherheit und eigene Backups mitverantwortlich.

§ 27 Datensicherheit, Backups und Archivierung

Zum Projektabschluss erfolgt eine Übergabe in angemessenem Umfang. Eine dauerhafte Archivierung von Projektständen/Rohdaten erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 28 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten werden nach geltendem Recht verarbeitet; es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit eine Verarbeitung im Auftrag erfolgt, wird vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung verantwortlich.

§ 29 Geheimhaltung

Vertrauliche Informationen/Geschäftsgeheimnisse beider Parteien werden vertraulich behandelt; die Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 30 Kommunikation und Freigaben

Kommunikation/Freigaben erfolgen grundsätzlich in Textform per E-Mail. Freigaben per WhatsApp/Messenger nur nach vorheriger Absprache und mit projektbezogenen Angaben (Projektname, Liefergegenstand inkl. Dateiname/Modul/Version/Datum) und ausdrücklicher Freigabeformel. Protokollierte Freigaben in Ticket-/Freigabe-Tools gelten als Nachweis. Der Auftragnehmer kann Freigaben archivieren.

§ 31 Einsatz von Subunternehmern

Der Einsatz geeigneter Subunternehmer ist zulässig; der Auftragnehmer bleibt verantwortlich. Datenschutzrechtliche Pflichten werden weitergegeben.

§ 32 Kündigung und Vergütung bei Abbruch

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und Fremdkosten zu vergüten; der Auftragnehmer kann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte können widerrufen werden, wenn fällige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht geleistet werden.

§ 33 Herausgabe und Dokumentation offener Daten

Grundsatz: Eine Herausgabe offener, editierbarer oder quelloffener Arbeits- und Produktionsdaten erfolgt grundsätzlich nicht. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: offene Layout- und Projektdateien (z. B. INDD/IDML, AI, PSD, XD, Figma, Affinity-Formate), editierbare Text- und Satzdateien, verknüpfte Rohdaten, Projektbibliotheken, Styles, Komponenten, Quellcodes/Repos, Build- und Konfigurationsdateien, Skripte, Snippets, Workflows, Export-/Preflight-Profile sowie interne Vorlagen, Presets oder Automationen.

Ausnahme nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung: Abweichend vom Grundsatz kann eine Herausgabe nur erfolgen, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall gilt:

  • Buy-out/zusätzliche Vergütung: Die Herausgabe erfolgt gegen eine gesonderte, angemessene Vergütung (Buy-out) für Zusammenstellung, Rechteklärung, technische Aufbereitung, Dokumentation und Übergabe. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Daten, Projektkomplexität und gewünschter Nutzungsreichweite.
  • Umfang/Format: Art, Version, Dateiformate, Struktur (Ordner, Benennungen) und Übergabemedien werden vorab festgelegt. Ein Anspruch auf bestimmte Tools/Versionen, proprietäre Workflows oder interne Ordnerstrukturen besteht nicht.
  • Leistungsgrenzen: Schulungen, Installationen, Build-/Deploy-Setups, Tool-Lizenzen, Benutzerkonten oder Systemzugänge sind nicht Bestandteil der Herausgabe, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  • Drittmaterial/Lizenzen: Schriften, Stockmaterial, Plug-ins, Themes, Code-Dependencies oder sonstige Drittinhalte werden nicht übertragen, soweit Lizenzbedingungen dies untersagen. Der Auftraggeber erwirbt hierfür eigene Lizenzen. Bereitstellungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen.
  • Nutzungsrechte: Mit der Herausgabe werden keine über den Vertrag hinausgehenden Rechte automatisch eingeräumt. Urheber- und Persönlichkeitsrechte bleiben bei Daniel Mitzka. Weiterbearbeitung, Weitergabe oder Unterlizenzierung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  • Gewährleistung/Kompatibilität: Für die Funktionsfähigkeit der offenen Daten in anderen Umgebungen, Softwareständen oder bei Änderungen durch Dritte wird keine Gewähr übernommen. Support und Anpassungen sind gesondert zu beauftragen.

Keine Verpflichtung zur Archivierung: Eine dauerhafte Archivierung oder Vorhaltung offener Daten/Rohdaten besteht nicht (vgl. § 27). Sofern Archivierung oder Datenpflege gewünscht ist, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

Zurückbehaltungsrecht/Vergütungen: Die Herausgabe vereinbarter Daten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Vergütungen und Kosten (vgl. § 22).

§ 34 Verbraucherinformation und Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Ein entsprechender Hinweis erfolgt auch im Impressum. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich zwingend.

§ 35 Rechtstexte, Compliance und keine Rechtsberatung

Bereitgestellte Mustertexte (z. B. Impressum/Datenschutz) sind keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber ist für rechtliche Prüfung/Aktualität seiner Rechtstexte verantwortlich, sofern keine laufende Rechtsbetreuung durch Dritte vereinbart ist. Es wird keine Zusicherung zur Rechtskonformität von Inhalten des Auftraggebers gegeben.

§ 36 Reisekosten und Spesen

Reisekosten/Reisezeiten/Übernachtungen/Spesen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet. Eigene Fahrzeuge werden nach vereinbarter Pauschale oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Notwendige Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.

§ 37 Sprache, Auslegung und salvatorische Klausel

Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 38 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Essen. Erfüllungsort ist Essen.

Weiterführende Informationen:
Impressum ·
Datenschutz ·
Kontakt

Stand: November 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – EinzigARTig Mediendesign Essen

Vertragspartner
Daniel Mitzka · freiberuflicher Grafiker und Webdesigner
EinzigARTig Mediendesign
Gockelweg 29, 45149 Essen, Deutschland
Mobil: +49 (0)172 2001118
Telefon: +49 (0)201 330 8303
E-Mail: info@einzigartig-design.de
Web: www.einzigartig-design.de

Einleitung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EinzigARTig Mediendesign Essen (Inhaber: Daniel Mitzka) regeln die Zusammenarbeit mit Auftraggebern in den Bereichen Webdesign, Grafik, Print und Buchgestaltung – einschließlich technischer Umsetzung, Aufbereitung vorhandener Dateien und projektbezogener Betreuung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich und Begriffe
  2. § 2 Freelance-Status und Vertragsbeziehung
  3. § 3 Vertragsgegenstand und Leistungsarten
  4. § 4 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsschluss
  5. § 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. § 6 Leistungsänderungen und Change Requests
  7. § 7 Termine, Fristen, höhere Gewalt
  8. § 8 Abnahme und Freigaben bei Werkleistungen
  9. § 9 Korrekturen, Entwürfe und Tests
  10. § 10 Nutzungsrechte und Urheberrechte
  11. § 11 Referenzen, Urheberhinweis und Eigenwerbung
  12. § 12 Drittmaterial, Schriften, Open Source und Plugins
  13. § 13 Generative KI und automatisierte Werkzeuge
  14. § 14 Fotografie, Film und Persönlichkeitsrechte
  15. § 15 Digitale Inhalte und Online-Shops
  16. § 16 Widerrufsrecht für Verbraucher bei digitalen Inhalten
  17. § 17 Online-Recherchen, Beratung, Schulung und Workshops
  18. § 18 Social Media, Video, Audio, Animation und Sichtbarkeit
  19. § 19 Buchprojekte, Illustration, Fotografie und Druckabwicklung
  20. § 20 Vergütung, Fremdkosten und Abschläge
  21. § 20a Künstlersozialkasse (KSK)
  22. § 21 Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung
  23. § 22 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
  24. § 23 Livegang von Websites und Shops
  25. § 24 Gewährleistung und Mängelhaftung
  26. § 25 Haftung
  27. § 26 Pflege, Wartung, Support, Reaktionszeiten und Lizenzen
  28. § 27 Datensicherheit, Backups und Archivierung
  29. § 28 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  30. § 29 Geheimhaltung
  31. § 30 Kommunikation und Freigaben
  32. § 31 Einsatz von Subunternehmern
  33. § 32 Kündigung und Vergütung bei Abbruch
  34. § 33 Herausgabe und Dokumentation offener Daten
  35. § 34 Verbraucherinformation und Online-Streitbeilegung
  36. § 35 Rechtstexte, Compliance und keine Rechtsberatung
  37. § 36 Reisekosten und Spesen
  38. § 37 Sprache, Auslegung und salvatorische Klausel
  39. § 38 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Daniel Mitzka (EinzigARTig Mediendesign). Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen in Anspruch nimmt. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Vorrang haben individuelle Regelungen im Angebot/Vertrag.

§ 2 Freelance-Status und Vertragsbeziehung

Die Leistungen werden als freiberufliche Dienste erbracht; ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht. Gesetzliche Pflichten als Selbständiger bleiben unberührt. Daniel Mitzka darf geeignete freie Mitarbeitende/Subunternehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

Leistungen umfassen Konzeption, Beratung, Projektmanagement, Grafikdesign, Corporate Design, Printproduktion, Webdesign und Entwicklung (z. B. WordPress/WooCommerce, Shopify, TYPO3, Joomla oder vergleichbare Systeme), Erstellung und Bearbeitung von Bildern, Fotografie, Bewegtbild/Animation, Social-Media-Inhalte, Text und redaktionelle Unterstützung, Einsatz generativer Werkzeuge, Workshops/Schulungen, Support und Wartung.

Buchprojekte: Satz, Illustration, Covergestaltung, Fotografie, Bildbearbeitung sowie drucktechnische Aufbereitung vorhandener Materialien/Dateien des Auftraggebers. Auf Wunsch werden zusätzliche Inhalte/Dateien erstellt; Umfang und Vergütung werden vereinbart.

Kein Lektorat/Korrektorat: Diese Leistungen sind nicht Bestandteil; auf Wunsch kann die Vermittlung zu externen Dienstleistern erfolgen. Verträge dazu schließt der Auftraggeber direkt mit Dritten.

§ 4 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsschluss

Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme in Textform oder durch Beginn der Leistung zustande. Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht als Brutto ausgewiesen. Kalkulationen beruhen auf bekannten Annahmen; Änderungen können Aufwand/Termine/Vergütung beeinflussen. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten bereit und gewährleistet die Rechtmäßigkeit (u. a. Urheber-/Persönlichkeitsrechte, Kennzeichnungspflichten). Inhaltsverantwortung: Für alle gelieferten Inhalte (auch nach Bearbeitung/Aufbereitung/druckfertiger Umsetzung) trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung; eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson; deren Freigaben sind verbindlich. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen; Mehraufwand wird vergütet.

§ 6 Leistungsänderungen und Change Requests

Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden als Change Request behandelt. Auswirkungen auf Umfang, Termine und Vergütung werden mitgeteilt. Umsetzung erfolgt erst nach Bestätigung in Textform. Bis zur Einigung wird – soweit zumutbar – auf Basis des bisherigen Umfangs weitergearbeitet.

§ 7 Termine, Fristen, höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit (u. a. Netzausfälle, Streik, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, längere Erkrankung) gelten als höhere Gewalt; Fristen verlängern sich angemessen, Mehraufwände werden vereinbart. Verzögerungen werden unverzüglich angezeigt.

§ 8 Abnahme und Freigaben bei Werkleistungen

Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt nach Fertigstellung die Abnahme; Teilabnahmen sind zulässig. Abnahmen erfolgen grundsätzlich in Textform (regelmäßig per E-Mail). Messenger: Freigaben über WhatsApp oder vergleichbare Dienste sind nur zulässig, wenn vorher vereinbart und die Nachricht projektbezogene Angaben enthält (mindestens Projektname, Bezeichnung des Liefergegenstands inkl. Dateiname/Modul/Version/Datum) sowie eine ausdrückliche Freigabeformel.

Erfolgt binnen drei Werktagen nach Übergabe keine Abnahme oder Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

§ 9 Korrekturen, Entwürfe und Tests

Soweit nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden je Leistungsbaustein enthalten; weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet. Entwürfe/Mockups/Prototypen dienen der Abstimmung; Abweichungen zum Endergebnis sind möglich. Tests in Liveumgebungen erst nach Freigabe. Usability-Tests/Nutzerbefragungen/A-B-Tests nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrechte

Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Zahlung im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über (sofern nicht exklusiv vereinbart: einfaches Nutzungsrecht; Umfang/Gebiet/Dauer/Medien gemäß Vertrag/Abnahmeprotokoll). Urheber bleibt Daniel Mitzka. Bearbeitung/Weitergabe/Unterlizenzierung erfordert gesonderte Vereinbarung. Offene Dateien/Rohdaten/editierbare Layouts/Quellformate/Quellcodes werden nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart; Herausgabe kann gegen Vergütung für Aufbereitung/Dokumentation erfolgen.

§ 11 Referenzen, Urheberhinweis und Eigenwerbung

Der Auftragnehmer darf Werke als Referenz nutzen (Portfolio, Präsentationen, Social Media), sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Bei Websites ist ein dezenter Urheberhinweis im Footer zulässig, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht. Berichterstattung erfolgt sachlich und ohne vertrauliche Informationen.

§ 12 Drittmaterial, Schriften, Open Source und Plugins

Bei Einsatz von Stockmaterial/Schriftlizenzen/Bildern/Audios/Videos/Icons/Drittinhalten gelten deren Lizenzbedingungen zusätzlich; der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung. Open-Source-Komponenten/Plugins unterliegen ihren Lizenzen; Funktionsänderungen durch Updates/Lizenzbedingungen Dritter liegen ohne Pflegevertrag außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers. Lizenzkosten/Abos/Gebühren (Inhalte, Tools, Hosting, Server, Zertifikate, Domains) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart. Bezieht der Auftraggeber Lizenzen über den Auftragnehmer, erfolgt Weiterberechnung nach vereinbarter Abrechnungsgebühr/Laufzeit; keine Gewähr für Verfügbarkeit/Funktionsumfang/Fortbestand von Lizenzbedingungen Dritter. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Schriften/Drittmaterial für die beabsichtigte Nutzung lizenziert sind.

§ 13 Generative KI und automatisierte Werkzeuge

Es können generative Werkzeuge (Text/Bild/Audio/Video/Animation/Code) eingesetzt werden. Eine Zusicherung vollständiger Freiheit von Rechten Dritter ist bei generierten Inhalten nicht möglich. Beabsichtigt der Auftraggeber ausschließliche Nutzung/Schutzrechtsanmeldung, veranlasst er eine rechtliche Prüfung. Soweit möglich, werden Herkunft/Prompt-Einsatz/Nutzungsvorgaben dokumentiert.

§ 14 Fotografie, Film und Persönlichkeitsrechte

Bei Aufnahmen mit erkennbaren Personen sind Einwilligungen erforderlich. Bei internen/kundenseitigen Shootings sorgt der Auftraggeber für Einwilligungen und stellt den Auftragnehmer insoweit frei. Nicht-personenbezogene Motive (Objekte/Atmosphäre) dürfen – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart – auch in anderen Projekten verwendet werden. Urheberrechte an Fotografien verbleiben beim Auftragnehmer; Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung gemäß Vereinbarung.

§ 15 Digitale Inhalte und Online-Shops

Bei digitalen Inhalten (Vorlagen, Plotterdateien, Downloads) erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung. Weitergabe/Verkauf/Upload in Tauschbörsen ist untersagt. Kostenlose Downloads ohne Anspruch auf Verfügbarkeit/Updates/Support. Private/geschäftliche Nutzung kann unterschiedlichen Lizenzen unterliegen; Abweichungen werden ausgewiesen. Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Downloadlimits) dürfen nicht umgangen werden.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher bei digitalen Inhalten

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten erlischt es, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er mit Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht verliert. Diese Zustimmung wird dokumentiert.

§ 17 Online-Recherchen, Beratung, Schulung und Workshops

Recherche, Beratung, Schulungen und Workshops werden nach bestem Wissen erbracht; ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Inhalte/Unterlagen dürfen nur intern genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart. Vor-Ort-Termine sowie Reisezeiten/Spesen werden gesondert vergütet.

§ 18 Social Media, Video, Audio, Animation und Sichtbarkeit

Lieferungen erfolgen nach vereinbarter Spezifikation; plattformbedingte Änderungen können die Darstellung beeinflussen. Der Auftraggeber ist für plattformspezifische Regeln/Altersfreigaben/Pflichtinformationen verantwortlich, sofern nicht abweichend vereinbart. Aussagen zur Sichtbarkeit/SEO beziehen sich auf fachgerechte Umsetzung; bestimmte Rankings/Reichweiten/Auffindbarkeit können nicht zugesichert werden. Änderungen von Algorithmen/Richtlinien Dritter liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers.

§ 19 Buchprojekte, Illustration, Fotografie und Druckabwicklung

Leistungen: Satz, Illustration, Covergestaltung, Fotografie, Bildbearbeitung sowie drucktechnische Aufbereitung vorhandener Materialien; inkl. Aufarbeitung vorhandener Fotografien/Illustrationen/Dateien für den Druck. Auf Wunsch Erstellung zusätzlicher Inhalte/Dateien (Umfang/Vergütung nach Vereinbarung). Erfolgt kein externes Lektorat/Korrektorat über Dritte, gilt die finale Freigabe des Auftraggebers als maßgeblich; er trägt die vollständige Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit/Orthografie/Rechtschreibung. Druckabwicklung erfolgt über Drittanbieter im Auftrag des Auftraggebers; Produktionszeiten/Farbabweichungen/Toleranzen richten sich nach deren Bedingungen. ISBN, VLB-Eintrag, Pflichtexemplare und rechtliche Formalitäten obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

§ 20 Vergütung, Fremdkosten und Abschläge

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Fremdkosten (Lizenzen, Druck, Übersetzungen, Hosting, Domains, Zertifikate, Versand, Reisekosten, Spesen) werden nach Nachweis berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Abschlagszahlungen können vereinbart werden (z. B. Projektstart, Meilensteine). Zusatzaufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Stundensatz/Zusatzpauschale berechnet. Eil-/Wochenend-/Feiertagsarbeit kann – nach vorheriger Abstimmung – gesondert berechnet werden.

§ 20a Künstlersozialkasse (KSK)

Der Auftragnehmer ist Mitglied der Künstlersozialkasse. Auftraggeber, die keine Privatpersonen sind, können nach dem KSVG verpflichtet sein, für gezahlte Honorare eine Künstlersozialabgabe abzuführen. Die ordnungsgemäße Abführung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber; eine Haftung/Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht.

§ 21 Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten an. Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Bei Verzug kann der Auftragnehmer Leistungen zurückhalten und Termine neu festsetzen.

§ 22 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug kann die Nutzung vorläufig untersagt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht an Materialien besteht bis zur Zahlung offener Forderungen.

§ 23 Livegang von Websites und Shops

Vor Livegang wird eine Testumgebung bereitgestellt; der Auftraggeber prüft Inhalte und erteilt Freigabe. Mit Freigabe oder Inbetriebnahme gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel mitgeteilt wurden. Pflichttexte (Impressum, Datenschutz) und gesetzliche Informationspflichten im Handel sind Sache des Auftraggebers, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 24 Gewährleistung und Mängelhaftung

Bei Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Offensichtliche Mängel sind binnen zehn Kalendertagen nach Abnahme in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt; schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Dienstleistungsaufträgen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet. Gewährleistung entfällt bei Änderungen durch den Auftraggeber/Dritte, wenn dadurch der Mangel verursacht wurde.

§ 25 Haftung

Haftung unbegrenzt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Keine Haftung für entgangenen Gewinn/ausgebliebene Einsparungen/mittelbare Schäden/Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Keine Haftung für Inhalte/Daten/Rechtstexte/Systeme/Zugänge/Software des Auftraggebers. Keine Haftung für Leistungen/Verfügbarkeiten Dritter, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 26 Pflege, Wartung, Support, Reaktionszeiten und Lizenzen

Pflege/Wartung (Updates, Monitoring, Backups, Sicherheitsprüfungen) nur auf Basis gesonderter Vereinbarung; regelmäßig in Intervallen (z. B. monatlich/quartalsweise). Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen; Angriffe, Datenverluste, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle können nicht ausgeschlossen werden – Haftung hierfür, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ohne Pflegevertrag keine Haftung für Funktionsänderungen/Ausfälle durch Updates von Systemen/Plugins/Themes/Serverumgebungen/Dritten.

Der Auftragnehmer kann Lizenzen von Drittanbietern erwerben und weiterberechnen; Laufzeit/Abrechnungsperiode gemäß Vereinbarung. Keine Haftung für Verfügbarkeit/Funktionsumfang/Preisänderungen/Lizenzbedingungen Dritter; bei Lizenzende/-ruhe kann es zu Funktionsverlusten kommen. Reaktionszeiten/Erreichbarkeit nach individueller Vereinbarung; andernfalls Unterstützung nach Verfügbarkeit ohne bestimmte Reaktionszeit. Intervall-Pflege bedeutet Prüfungen/Maßnahmen grundsätzlich zu vereinbarten Zeitpunkten; Ereignisse dazwischen können unentdeckt bleiben. Der Auftraggeber bleibt – sofern nicht abweichend vereinbart – für angemessene IT-Sicherheit und eigene Backups mitverantwortlich.

§ 27 Datensicherheit, Backups und Archivierung

Zum Projektabschluss erfolgt eine Übergabe in angemessenem Umfang. Eine dauerhafte Archivierung von Projektständen/Rohdaten erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 28 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten werden nach geltendem Recht verarbeitet; es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit eine Verarbeitung im Auftrag erfolgt, wird vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung verantwortlich.

§ 29 Geheimhaltung

Vertrauliche Informationen/Geschäftsgeheimnisse beider Parteien werden vertraulich behandelt; die Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 30 Kommunikation und Freigaben

Kommunikation/Freigaben erfolgen grundsätzlich in Textform per E-Mail. Freigaben per WhatsApp/Messenger nur nach vorheriger Absprache und mit projektbezogenen Angaben (Projektname, Liefergegenstand inkl. Dateiname/Modul/Version/Datum) und ausdrücklicher Freigabeformel. Protokollierte Freigaben in Ticket-/Freigabe-Tools gelten als Nachweis. Der Auftragnehmer kann Freigaben archivieren.

§ 31 Einsatz von Subunternehmern

Der Einsatz geeigneter Subunternehmer ist zulässig; der Auftragnehmer bleibt verantwortlich. Datenschutzrechtliche Pflichten werden weitergegeben.

§ 32 Kündigung und Vergütung bei Abbruch

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und Fremdkosten zu vergüten; der Auftragnehmer kann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte können widerrufen werden, wenn fällige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht geleistet werden.

§ 33 Herausgabe und Dokumentation offener Daten

Herausgabe offener Dateien/Rohdaten/Quellformate/Quellcodes nur, wenn vereinbart. Zusammenstellung/Dokumentation/Rechteklärungen/technische Unterstützung können gesondert vergütet werden. Der Auftragnehmer darf Kopien zum Leistungsnachweis aufbewahren, soweit dem keine Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.

§ 34 Verbraucherinformation und Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Ein entsprechender Hinweis erfolgt auch im Impressum. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich zwingend.

§ 35 Rechtstexte, Compliance und keine Rechtsberatung

Bereitgestellte Mustertexte (z. B. Impressum/Datenschutz) sind keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber ist für rechtliche Prüfung/Aktualität seiner Rechtstexte verantwortlich, sofern keine laufende Rechtsbetreuung durch Dritte vereinbart ist. Es wird keine Zusicherung zur Rechtskonformität von Inhalten des Auftraggebers gegeben.

§ 36 Reisekosten und Spesen

Reisekosten/Reisezeiten/Übernachtungen/Spesen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet. Eigene Fahrzeuge werden nach vereinbarter Pauschale oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Notwendige Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.

§ 37 Sprache, Auslegung und salvatorische Klausel

Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 38 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Essen. Erfüllungsort ist Essen.


Weiterführende Informationen: Impressum · Datenschutz · Kontakt

Stand: November 2025